Norddeutsche Beratung für Fördermittel

FAQ

Nachfolgend haben wir gängige Fragen zu Fördermitteln zusammengestellt.

Allgemeines

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Auswahl an Fördermittel ist sehr groß – es gibt Förderungen für kleine und große Unternehmen, für Neugründungen oder zum weiteren Ausbau, für Privatpersonen oder Vereine, für Bildungseinrichtungen oder den kommunalen Sektor. Dabei unterscheiden sich die Förderungen in Zuwendungen (d.h. nicht-rückzahlbare Zuschüsse) über Garantien (z.B. Übernahme von Bürgschaften oder Erleichterungen bei Krediten) bis hin zu Beteiligungen. Ebenfalls möglich sind steuerliche Erleichterungen und vor allem gezielte Förderung von Form von Beratungsleistungen. Einen ersten Überblick kann hier die Förderdatenbank liefern, in der jedoch Förderprogramme privat-rechtlicher Geldgeber fehlen.

Wie findet man eine passende Förderung?

Die Auswahl der passenden Fördermittel erfordert oft eine detaillierte Recherche und Planung. Unternehmen sollten die Förderkriterien genau prüfen und ihre Projekte klar und überzeugend darstellen, um ihre Chancen auf Förderung zu erhöhen. Die Beantragung kann komplex sein und erfordert in der Regel detaillierte Projektbeschreibungen, Businesspläne und Finanznachweise.

Was ist eine de-minimis-Bescheinung?

Eine de-minimis-Bescheinigung im Kontext von Fördermitteln bezieht sich auf die EU-Verordnungen für de-minimis-Beihilfen. Dies sind Unterstützungsleistungen (z.B. Subventionen oder Zuschüsse) von staatlichen Stellen an Unternehmen, die unter bestimmte Grenzwerte fallen und daher von der EU als nicht wettbewerbsverzerrend eingestuft werden. Die de-minimis-Regel besagt, dass ein Unternehmen über einen Zeitraum von drei Steuerjahren Beihilfen bis zu einem bestimmten Schwellenwert (aktuell 200.000 Euro für die meisten Sektoren, mit spezifischen Regeln für bestimmte Branchen wie den Verkehrssektor, wo niedrigere Schwellen gelten) erhalten darf, ohne dass dies gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Bevor ein Unternehmen neue de-minimis-Beihilfen erhält, muss es oft alle vorherigen derartigen Beihilfen auflisten, die es in den letzten drei Steuerjahren bekommen hat, um sicherzustellen, dass der Gesamtbetrag der erhaltenen Hilfe die erlaubte Höchstgrenze nicht überschreitet.

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