Was ist BIF 1?

BIF dient der Förderung von betrieblichen Innovationen für kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Nachfolgend sei das Modul 1 zu Prozess- und Organisationsinnovationen beschrieben.

Förderfähige Projekte:

  • Prozess- und Organisationsinnovationen mit tiefgreifenden Veränderungen in Prozess- oder Organisationsstrukturen
  • Anwendung neuer/verbesserter Methoden für Produktion, Dienstleistungen oder Organisationsmethoden
  • Anschaffung erforderlicher Instrumente, Ausrüstung oder Lizenzen für prozessunterstützende IT-Lösungen
  • Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und -unterstützenden Leistungen durch qualifizierte externe Dienstleister
  • Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Personal, soweit für die Innovation erforderlich

Antragsberechtigung:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
  • Mittlere Unternehmen: < 250 Beschäftigte, ≤ 50 Mio. € Jahresumsatz oder ≤ 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
  • Kleine Unternehmen: < 50 Beschäftigte, ≤ 10 Mio. € Jahresumsatz bzw. -bilanz
  • Besondere Regeln für Unternehmen mit Beteiligungen oder beherrschendem Einfluss

Voraussetzungen:

  • Mindestens 60.000 € zuwendungsfähiges Projektvolumen
  • Hoher Innovationsgrad
  • Beitrag zu EFRE-Programm (geplante neue Arbeitsplätze, wirtschaftliches Potenzial durch Umsatzsteigerung)
  • Beitrag zum Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel, Verbesserung der Kreislaufwirtschaft, umweltfreundliche Produktionsverfahren, Steigerung der Ressourceneffizienz
  • Darstellung von Zielsetzung, innovativem Ansatz und wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmensentwicklung
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens
  • Durchführung und Verwertung in Schleswig-Holstein

Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Kosten für Instrumente, Ausrüstung (AfA, Miete, Leasing, Nutzungsentgelte), prozessunterstützende IT- und technische Lösungen
  • Kosten für eigenständige Dienstleistungen, Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen
  • Personalkosten (Pauschale auf zuwendungsfähige Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Dienstleistungen)

Nicht förderfähig:

  • Reine Updates bestehender Softwarelösungen
  • Wertverlust vorhandener Instrumente und Ausrüstung
  • Standardausstattungen, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen
  • Übliche Dienstleistungen (Steuerberatung, Rechtsberatung, Werbung)

Förderung:

  • Anteilsfinanzierung als nicht zurückzahlbarer Zuschuss
  • Personalkosten pauschal 20 % der förderfähigen direkten Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Dienstleistungen
  • Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten für KMU

Hinweise:

  • Kostenfreie Beratung durch Innovationsberatung vor Antragstellung empfohlen
  • Keine Förderung bereits begonnener Projekte (formaler Ausschlussgrund)
  • Digitale Antragstellung über Servicekonto Business (Authentifizierung mit Elster-Organisationszertifikat erforderlich)