Was ist BIF 1?
BIF dient der Förderung von betrieblichen Innovationen für kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Nachfolgend sei das Modul 1 zu Prozess- und Organisationsinnovationen beschrieben.
Welche Projekte werden mit BIF 1 unterstützt?
- Prozess- und Organisationsinnovationen mit tiefgreifenden Veränderungen in Prozess- oder Organisationsstrukturen
- Anwendung neuer/verbesserter Methoden für Produktion, Dienstleistungen oder Organisationsmethoden
- Anschaffung erforderlicher Instrumente, Ausrüstung oder Lizenzen für prozessunterstützende IT-Lösungen
- Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und -unterstützenden Leistungen durch qualifizierte externe Dienstleister
- Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Personal, soweit für die Innovation erforderlich
Antragsberechtigung für das BIF 1 Förderprogramm
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Mittlere Unternehmen: < 250 Beschäftigte, ≤ 50 Mio. € Jahresumsatz oder ≤ 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
- Kleine Unternehmen: < 50 Beschäftigte, ≤ 10 Mio. € Jahresumsatz bzw. -bilanz
- Besondere Regeln für Unternehmen mit Beteiligungen oder beherrschendem Einfluss
BIF 1: Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung
- Mindestens 60.000 € zuwendungsfähiges Projektvolumen
- Hoher Innovationsgrad
- Beitrag zu EFRE-Programm (geplante neue Arbeitsplätze, wirtschaftliches Potenzial durch Umsatzsteigerung)
- Beitrag zum Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel, Verbesserung der Kreislaufwirtschaft, umweltfreundliche Produktionsverfahren, Steigerung der Ressourceneffizienz
- Darstellung von Zielsetzung, innovativem Ansatz und wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmensentwicklung
- Gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens
- Durchführung und Verwertung in Schleswig-Holstein
Zuwendungsfähige Ausgaben: Was wird finanziert?
- Kosten für Instrumente, Ausrüstung (AfA, Miete, Leasing, Nutzungsentgelte), prozessunterstützende IT- und technische Lösungen
- Kosten für eigenständige Dienstleistungen, Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen
- Personalkosten (Pauschale auf zuwendungsfähige Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Dienstleistungen)
Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
- Reine Updates bestehender Softwarelösungen
- Wertverlust vorhandener Instrumente und Ausrüstung
- Standardausstattungen, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen
- Übliche Dienstleistungen (Steuerberatung, Rechtsberatung, Werbung)
Wie funktioniert die Förderung im BIF 1?
- Anteilsfinanzierung als nicht zurückzahlbarer Zuschuss
- Personalkosten pauschal 20 % der förderfähigen direkten Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Dienstleistungen
- Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten für KMU
Beratung und Antragstellung: Wichtige Hinweise für Antragsteller
- Kostenfreie Beratung durch Innovationsberatung vor Antragstellung empfohlen
- Keine Förderung bereits begonnener Projekte (formaler Ausschlussgrund)
- Digitale Antragstellung über Servicekonto Business (Authentifizierung mit Elster-Organisationszertifikat erforderlich)